Anatol Scholz
26. October 2025
Ein grundsätzlich solide arbeitender Elektriker. Allerdings wird die Anlage nicht vollständig übergeben, einige Zugangsdaten werden einbehalten. Damit liegt ein Verstoß gegen §903 BGB vor. Im Vorfeld wird darauf nicht hingewiesen, eine entsprechende Vereinbarung wird nicht getroffen, eine entsprechende Forderung wird pauschal und unangemessen verweigert.