Siegfried Baumert
21. August 2025
Die Beratung zur Dachsanierung war O.K. Nur sollte im Vertrag der Link zur BAFA, zwecks Regiestrierung und Antrag zur Förderung , auf der ersten Seite stehen. Wir, Architekt,Handwerker und ich waren der Meinung, mit der Vollmacht für den Energieberater, stellt er den Antrag, dem ist aber nicht so. Dies muss schon im ersten Gespräch erwehnt werden, sehr wichtig das muss der Antragsteller tun.