wirklich müde
11. February 2025
Als wir 2021 ein Carport planten, erkundigten wir uns hier, ob wir einen Antrag dafür stellen müssten oder sonstwas benötigen. Die Aussage war ganz klar:“Bauantrag ab 50qm Grundfläche.“ Nun wurden wir vom zuständigen Katasteramt aufgefordert unsere Einwilligung zur Einmessung des genannten Carports anzugeben. Nach kurzem Telefonat stellte sich heraus, dass man ein Carport einen Monat nach Erbauung beim Katasteramt einmessen lassen muss. Besser gesagt einen Schuppen, der im hinteren Bereich angegliedert ist. Um selbst ein Vermessungsbüro anzufragen ist es nun zu spät, der Monat ist verstrichen und daher schlägt das Katasteramt 10% der anfallenden Kosten auf die Rechnung. Und das, obwohl man sich vorher erkundigt hat. Das ist ein Paradebeispiel dafür, das mal wieder niemand dort wirklich Ahnung hat. Ich hoffe ihr werdet alle arbeitslos!