Sascha Gutzeit
30. April 2026
Leider hab ich keine Gute Erfahrung gemacht unf muss jeden davon abraten, da ich zur Zeit gegen ein Anbieter (Telefon&Internet) angehe, die haben so wohl die Widersprüche als auch den Beschluss vom AG Lüneburg Ignoriert, somit muss ich leider ein Anwalt einschalten, der das TKG und BGB besser und Vernünftiger kennt. Da sucht man als Neutraler Bürger Hilfe beim VZ und dann soll man trotzdem Zahlen ?, nein, wenn eine Rechnung Fehlerhaft ist (Gerichtsurteil), dann MUSS man nicht die normalen Grundgebühr bezahlen (§ 320 BGB, §273 BGB), also wer kennt sich besser aus als ein Normaler Bürger ?